Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den Magistrat
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Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 195 entstanden aus Vorlage: OF 118/9 vom 06.10.2016
Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den Magistrat Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, aus welchen Gründen er den Ortsbeirat 9 nicht vor Beseitigung von Parkbuchten für die Buslinie 39 in der Platen- und der Hügelstraße gehört hat, so wie es laut Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2016, NR 109
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016NRNR 109Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in Planung einbeziehenSTVV-Antrag · FDP
- 6. Oktober 2016Sie sind hierVV 195Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratAnfrage
- 6. Oktober 2016OFOF 118/9Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1556Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen