Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den Magistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1556
Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den Magistrat Derzeit werden zahlreiche Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet umgebaut. Vom aktuellen Umbaupaket E3-2014 haben die Ortsbeiräte im Zuge der Werksmitteilung (Nr. 15/17) zu Beginn des Kalenderjahres 2015 Kenntnis erhalten. Einzelne Ortsbeiräte haben sich auf die Mitteilung gemeldet und auf Anfrage detaillierte Planunterlagen erhalten. Vereinzelt haben Abstimmungstermine vor Ort stattgefunden. Es ist beabsichtigt, das Verfahren in Zukunft dahin zu ändern, dass die Ortsbeiräte bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Planung des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen einbezogen werden. Im derzeitigen Ausbaupaket E3-2015 werden kurzfristig weitere Bushaltestellen ausgebaut. Die Ortsbeiräte haben auch hiervon über eine Werkmitteilung (WM 16/06) Kenntnis erhalten. Auf Anfrage werden die hierzu gehörigen Pläne gerne zur Verfügung gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016NRNR 109Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in Planung einbeziehenSTVV-Antrag · FDP
- 6. Oktober 2016VV 195Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratAnfrage
- 6. Oktober 2016OFOF 118/9Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. November 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1556Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 4 Sätze 1 und 2 durch den MagistratStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab