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Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

Vorlagentyp: V
70 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße zu ändern, um Radfahrenden eine schnellere Fortbewegung zu ermöglichen. Dies soll durch die Einführung des Zeichens 240 geschehen, welches eine gemeinsame Nutzung von Radfahrenden und Fußgängern fördert. Das erwartete Ergebnis ist eine zeitgemäße Regelung, die der tatsächlichen Nutzung des Weges entspricht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt?
  2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Rad-/Gehweg zu beschildern? Das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein.
  3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß Gehenden aber weiter geschützt sind?

Kontext

Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist (drei Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad-/Gehweg mit normaler Radgeschwindigkeit genutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem breiten Weg zwischen Stadtteilen zur Schrittgeschwindigkeit zu zwingen.

Begründung

Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 sind eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Oktober 2020OFOF 1375/6Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2020Sie sind hier
    VV 1848Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
    Anfrage
  3. 22. März 2021STST 685Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeStellungnahme
  4. 9. Oktober 2021OFOF 188/6Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 26. Oktober 2021OMOM 868Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeDirektanregung
  6. 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 352Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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