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Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
70 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die aktuelle Beschilderung der Stroofstraße beizubehalten, da keine Gefährdung für Radfahrende vorliegt. Eine neue Markierungsoption könnte Radfahrenden die Nutzung des Seitenraums in beide Richtungen ermöglichen, ohne dass eine Benutzungspflicht besteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stroofstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die aktuelle Beschilderung wurde gewählt, da die Bedingungen für eine andere Beschilderung nicht gegeben sind. Eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gemeinsamer Fuß-und Radweg" ist mit einer Benutzungspflicht für Radfahrende verbunden. Hierfür müsste im Fahrbahnbereich eine Gefährdung für den Radverkehr vorliegen, die das normale Maß erheblich übersteigt. Dies kann für die Stroofstraße nicht festgestellt werden. Dennoch sollte die Nutzung des Seitenraums ermöglicht werden, weil die Stroofstraße keine klassische innerörtliche Straße ist und sich ungeübtere Radfahrende auf der Fahrbahn ggf. unsicher fühlen könnten. Als Vorschlag käme eine recht neue Markierungsoption in Betracht: Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirats sein, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Oktober 2020OFOF 1375/6Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. November 2020VV 1848Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeAnfrage
  3. 22. März 2021Sie sind hier
    STST 685Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
    Stellungnahme
  4. 9. Oktober 2021OFOF 188/6Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 26. Oktober 2021OMOM 868Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeDirektanregung
  6. 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 352Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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