Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die aktuelle Beschilderung der Stroofstraße beizubehalten, da keine Gefährdung für Radfahrende vorliegt. Eine neue Markierungsoption könnte Radfahrenden die Nutzung des Seitenraums in beide Richtungen ermöglichen, ohne dass eine Benutzungspflicht besteht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Stroofstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Griesheim: Gelber Rauch über dem Fritz-Klatte-Quartier15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Griesheim: Gelber Rauch über Frankfurt Westside28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Stroofstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die aktuelle Beschilderung wurde gewählt, da die Bedingungen für eine andere Beschilderung nicht gegeben sind. Eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gemeinsamer Fuß-und Radweg" ist mit einer Benutzungspflicht für Radfahrende verbunden. Hierfür müsste im Fahrbahnbereich eine Gefährdung für den Radverkehr vorliegen, die das normale Maß erheblich übersteigt. Dies kann für die Stroofstraße nicht festgestellt werden. Dennoch sollte die Nutzung des Seitenraums ermöglicht werden, weil die Stroofstraße keine klassische innerörtliche Straße ist und sich ungeübtere Radfahrende auf der Fahrbahn ggf. unsicher fühlen könnten. Als Vorschlag käme eine recht neue Markierungsoption in Betracht: Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben. Sollte dies im Sinne des Ortsbeirats sein, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1375/6Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020VV 1848Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeAnfrage
- 22. März 2021Sie sind hierSTST 685Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeStellungnahme
- 9. Oktober 2021OFOF 188/6Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021OMOM 868Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 352Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der StroofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab