Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Abstand zwischen dem Radverkehrsbereich und den parkenden Pkw an der Ginnheimer Landstraße zu vergrößern, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Dies soll durch einfache Maßnahmen wie Farbmarkierungen erreicht werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
Der Abstand zwischen dem markierten Fahrradbereich und den Seitentüren zu den Pkw im Parkbereich beträgt weit weniger als ein Meter. Mit wenig Aufwand bzw. ein wenig Farbe könnte die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen an der Stelle verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2021OFOF 141/2Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werdenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021Sie sind hierVV 182Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werdenAnfrage
- 21. Januar 2022STST 176Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werdenStellungnahme
- 19. September 2022OFOF 481/2Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den RadverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022OMOM 3099Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den RadverkehrDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 433Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den RadverkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0