Nachfrage zu Demonstrationen im Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gründe für die Genehmigung der Demonstration im Grüneburgpark zu prüfen und zukünftige Regelungen für öffentliche Veranstaltungen zu erarbeiten. Ziel ist es, den Grüneburgpark als Erholungsraum für die Bevölkerung zu schützen.
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Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Grüneburgpark aufwerten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
1. warum die Demonstration von "Querdenken" im Grüneburgpark am Samstag, dem 19.09.2020, im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr an diesem Ort so stattfinden konnte, welche Auflagen z. B. zum Natur- und Lärmschutz seitens der Stadt gemacht und ob diese Auflagen aus Sicht der Stadt auch eingehalten wurden; 2. wie größere öffentliche Veranstaltungen zukünftig im Grüneburgpark z. B. mit Verweis auf die Funktion des Parks als Naherholungsraum für die Bevölkerung und mit Blick auf den Naturschutz untersagt (und gegebenenfalls an einem an deren Ort) durchgeführt werden können.
Begründung
Der Grüneburgpark ist die zentrale Grünfläche im Westend und soll Natur und Mensch vor allem zur Erholung dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2020OFOF 1182/2Keine Genehmigung von Demonstrationen im GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, LINKE., BFF
- 21. September 2020Sie sind hierVV 1775Nachfrage zu Demonstrationen im GrüneburgparkAnfrage
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 31Nachfrage zu Demonstrationen im GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen