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Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 12.01.2011, V 1493 entstanden aus Vorlage: OF 723/16 vom 27.12.2010

Betreff: Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in der Anlage geschilderten Planungsmängel der Naturschutzvereinigungen für das Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377 zutreffend sind?

Begründung: Der Bebauungsplan ist seit 2005 rechtskräftig und die Zauneidechsen werden gemäß dem Gutachten umgesiedelt. Einer Bebauung sollte daher nichts mehr im Wege stehen, zumal Ansprüche aus Grundstückstauschverträgen nach Besitzüberlassungen zwischen der Gemeinde Bergen-Enkheim und den Eigentümern für den Bau der Riedschule, des Schwimmbades, der Leuchte, der Barbarossastraße und der Kleingartenanlage vor 1970 stattgefunden haben. Nach den notariellen Tauschverträgen in den 70er Jahren sind die von den Eigentümern gelieferten Grundstücke an die Gemeinde Bergen-Enkheim sofort in deren Besitz übergegangen. Die den Vertragspartnern zustehenden Grundstücke wurden aber nicht alle geliefert. 16 unerledigte, noch offene, Fälle wurden dann nach der Eingemeindung von der Stadt Frankfurt abgewickelt. Dies dokumentieren die Schreiben des Liegenschaftsamtes vom 13.09.1982 und 18.01.1983, die wegen des Grenzänderungsvertrages auch im Ortsbeirat 16 behandelt wurden. Anlage 1 (ca. 455 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2010OFOF 723/16Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377Ortsbeiratsantrag · WBE
  2. 12. Januar 2011Sie sind hier
    VV 1493Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377
    Anfrage
  3. 9. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 795Baugebiet Leuchte / Bebauungsplan Nr. 377Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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