Baugebiet Leuchte / Bebauungsplan Nr. 377
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 795
Betreff: Baugebiet Leuchte / Bebauungsplan Nr. 377 Der Bebauungsplan Nr. 377 ist seit dem 20.12.2005 rechtsverbindlich. Die von den Naturschutzvereinigungen angesprochene artenschutzrechtliche Problematik wurde innerhalb des Magistrats der Stadt Frankfurt mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Regierungspräsidium Darmstadt umfassend erörtert. Als Ergebnis wurde im Jahr 2007 abschließend festgehalten, dass vor Beginn von Erschließungs- bzw. Baumaßnahmen über erforderliche artenschutzrechtliche Befreiungen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu entscheiden ist. Die entsprechende Genehmigung nach §§ 44, 45 und 67 Bundesnaturschutzgesetz wurde am 27.12.2010 durch die Untere Naturschutzbehörde unter umfangreichen Auflagen erteilt, so dass gegen die Umsetzbarkeit des Bebauungsplans 377 keine rechtlichen Bedenken bestehen. Der Magistrat hat den Naturschutzvereinigungen mit Schreiben vom 15.02.2011 zugesichert, dass sämtliche Erschließungsarbeiten unter Berücksichtigung der in der Genehmigung enthaltenen Auflagen erfolgen werden. Dies wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie unter Überwachung des beauftragten Fachbüros für Landschaftsökologie und Zoologie durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2010OFOF 723/16Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377Ortsbeiratsantrag · WBE
- 12. Januar 2011VV 1493Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377Anfrage
- 9. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 795Baugebiet Leuchte / Bebauungsplan Nr. 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab