Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bebauungsplan ist seit 2005 rechtskräftig und die Zauneidechsen werden nach Gutachten umgesiedelt. Einer Bebauung sollte daher nichts mehr im Wege stehen. Zumal Ansprüche aus Grundstückstauschverträgen nach Besitzüberlassungen zwischen der Gemeinde Bergen-Enkheim und den Eigentümern für den Bau der Riedschule, des Schwimmbades, der Leuchte, der Barbarossastraße und der Kleingartenanlage vor 1970 stattgefunden haben. Nach den notariellen Tauschverträgen in den 70er Jahren sind die von den Eigentümern gelieferten Grundstücke an die Gemeinde Bergen-Enkheim sofort in deren Besitz übergegangen. Die den Vertragspartnern zustehenden Grundstücke wurden aber nicht alle geliefert. 16 unerledigte noch offene Fälle wurden dann nach der Eingemeindung von der Stadt Frankfurt abgewickelt. Dies dokumentieren die Schreiben des Liegenschaftsamtes vom 13.09.1982 und 18.01.1983 die auch im Ortsbeirat behandelt wurden wegen des Grenzänderungsvertrages. Anlage 1 (ca. 455 KB)
Inhalt
Antrag vom 27.12.2010, OF 723/16
Betreff:
Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten,
sind die in der Anlage geschilderten Planungsmängel der Naturschutzvereinigungen für das o. g. Baugebiet zutreffend?
Begründung:
Der Bebauungsplan ist seit 2005 rechtskräftig und die Zauneidechsen werden nach Gutachten umgesiedelt. Einer Bebauung sollte daher nichts mehr im Wege stehen. Zumal Ansprüche aus Grundstückstauschverträgen nach Besitzüberlassungen zwischen der Gemeinde Bergen-Enkheim und den Eigentümern für den Bau der Riedschule, des Schwimmbades, der Leuchte, der Barbarossastraße und der Kleingartenanlage vor 1970 stattgefunden haben. Nach den notariellen Tauschverträgen in den 70er Jahren sind die von den Eigentümern gelieferten Grundstücke an die Gemeinde Bergen-Enkheim sofort in deren Besitz übergegangen. Die den Vertragspartnern zustehenden Grundstücke wurden aber nicht alle geliefert. 16 unerledigte noch offene Fälle wurden dann nach der Eingemeindung von der Stadt Frankfurt abgewickelt. Dies dokumentieren die Schreiben des Liegenschaftsamtes vom 13.09.1982 und 18.01.1983 die auch im Ortsbeirat behandelt wurden wegen des Grenzänderungsvertrages.
Anlage 1 (ca. 455 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 723/16Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377Ortsbeiratsantrag · WBE
- 12. Januar 2011VV 1493Baugebiet Leuchte/Bebauungsplan Nr. 377Anfrage
- 9. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 795Baugebiet Leuchte / Bebauungsplan Nr. 377Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU