Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße
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Schwanheimer Bahnstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.11.2025.
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Qualitativer Erhalt des Grillplatzes in Schwanheim26.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Stillstand beenden - Nahversorgung in Harheim jetzt sichern22.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Schwanheimer Bahnstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1435 entstanden aus Vorlage: OF 1611/6 vom 08.10.2010
Betreff: Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Kosten für die Installation einer weiteren Flutlichtanlage auf dem Sportplatz an der Schwanheimer Bahnstraße zu rechnen ist; 2. mit welchen Kosten für das Aufstellen eines "Umkleidewürfels" mit Strom- und Wasseranschluss auf der Anlage zu rechnen ist.
Begründung: Die Sportanlage an der Schwanheimer Bahnstraße ist bereits an ihre Kapazitätsgrenze für die Anzahl der dort trainierenden Sportlerinnen und Sportler gelangt. Eine weitere Flutlichtanlage sowie ein "Umkleidewürfel" wären Möglichkeiten, diese Kapazitätsengpässe aufzufangen. Daher ist zu prüfen, welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden müssten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2010OFOF 1611/6Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2010Sie sind hierVV 1435Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeAnfrage
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 103Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen