Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 103
Betreff: Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer Bahnstraße Die Sportanlage Schwanheim besteht aus einem Tennenplatz, zwei Rasenplätzen, wovon einer mit einer Tennenlaufbahn versehen ist. Die Sportanlage wird vom Germania 1906 Schwanheim e.V. betreut, ein weiterer Verein, Sportfreunde Dankesrangers'74 Schwanheim e.V., nutzt die Sportanlage ebenfalls. Dem Magistrat sind die Wünsche der Vereine bezüglich einer Aufwertung der Sportanlage bekannt. Allerdings sind die hierfür erforderlichen Mittel (Trainingsbeleuchtungsanlage ca. 70.000,00 €, Umkleidewürfel ca. 600.000,00 €) derzeit nicht vorhanden. Es bleibt daher künftigen Etatberatungen vorbehalten, diese Mittel in den Investitionshaushalt der Stadt Frankfurt am Main einzustellen. Die Maßnahme wird in die Anlage 2 der Beschlussvorlage "Sanierung städtischer Sport- anlagen“ für den Haushalt 2010/2011 aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2010OFOF 1611/6Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2010VV 1435Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeAnfrage
- 14. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 103Flutlichtanlage Sportplatz Schwanheimer BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab