Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
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Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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- Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung14.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1375 entstanden aus Vorlage: OF 601/11 vom 31.07.2019
Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach" und "Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel", den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung, auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt?
- Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße)?
- Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim-Nord, im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim-Nord/Seckbach", auferlegt? Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent, wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder kann es am eigenen Leib erfahren, wenn er zu Fuß oder auf dem Fahrrad z. B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße, in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2019OFOF 601/11Begrünung bzw. Grünflächen in GewerbegebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2019Sie sind hierVV 1375Begrünung bzw. Grünflächen in GewerbegebietenAnfrage
- 6. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2251Begrünung bzw. Grünflächen in GewerbegebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen