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Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.01.2015, V 1217 entstanden aus Vorlage: OF 1217/6 vom 21.12.2014

Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre.

Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch aufgrund der eingeschränkten Mobilität der Bewohner und der weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist 280 Meter entfernt und nur über Wege, die private Grundstücke überschreiten, erreichbar. Daher ist die nächste, auf öffentlichen Wegen erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle zwei Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2014OFOF 1217/6Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2015Sie sind hier
    VV 1217Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße
    Anfrage
  3. 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 515Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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