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Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 515

Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Die Wohnanlage in der Bielefelder Straße ist in ausreichendem Maß an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Die Haltestellen der Buslinien 53, 54 und 57 befinden sich innerhalb der so genannten Erschließungsradien und damit in zumutbarer Entfernung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine zusätzliche Haltestelle für die Linie 57 kein neues Fahrgastpotenzial erschließen würde. Eine temporäre Stichfahrt der Linie 57 bis zur Wohnanlage würde zudem deutliche Nachteile für das Gesamtangebot der Buslinie mit sich bringen. Für die betroffenen Fahrten müsste der Bus früher aus dem "Taunusblick" abfahren. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Fahrgäste diese bei nur einigen Fahrten geänderten Abfahrzeiten in der Regel nicht merken können und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit Beschwerden auf die Umstellung ihrer gewohnten Abfahrtszeiten reagieren werden. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene Stichfahrt eine für andere Fahrgäste unattraktive Fahrzeitenverlängerung zur Folge hätte und die bereits heute sehr knapp bemessenen Pausenzeiten für das Fahrpersonal im "Taunusblick" noch weiter verkürzt würden. Eine Verlängerung des Linienwegs des Quartierbusses 57 hält der Magistrat daher - ungeachtet der hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten - für nicht zweckdienlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2014OFOF 1217/6Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2015VV 1217Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder StraßeAnfrage
  3. 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 515Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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