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Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflege

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1159 entstanden aus Vorlage: OF 742/2 vom 31.01.2019

Betreff: Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Zwischen den Sozialrathäusern (früher Sozialstationen), die bis 2005 die regional zuständigen Verwaltungseinheiten für die Erbringung von Jugend- und Sozialhilfeleistungen für die gesamte Bevölkerung im Bezirk waren, und dem ehrenamtlichen Dienst bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen, vor allem im Bereich der Altenhilfe. Seit Einrichtung des Jobcenters konzentriert sich die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes verstärkt auf die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII in den Sozialrathäusern.
    • a)In welchem Umfang nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Kinder- und Jugendhilfe des Sozialrathauses Bockenheim den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch?
    • b)Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes, ggf. auch anderer Sachgebiete, im Jugend- und Sozialamt zu fördern?
  2. Das Jobcenter Frankfurt erbringt Grundsicherungsleistungen für Menschen im erwerbsfähigen Alter, die oft unter schwierigen Bedingungen leben, ohne regelhaft sozialdienstlich betreut zu werden.
    • a)Ist die Einschaltung der sozialen Dienste im Jugend- und Sozialamt und/oder des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter bei Bestehen bestimmter Problemlagen durch Richtlinien geregelt?
    • b)In welchem Umfang nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters West den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch?
    • c)Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter Frankfurt zu fördern?
  3. Die Sozialgesetzgebung hat eine geringe Halbwertzeit. Um eine fachgerechte Beratung leisten zu können, müssen gerade auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig bzgl. der Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und der entsprechenden Verwaltungsrichtlinien fortgebildet werden. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehrenamtlichen Dienstes zeitnah und umfassend über gesetzliche Neuregelungen und Richtlinien informiert werden? Begründung: Infolge der im Zuge der "Hartz-Reformen" erfolgten Unterscheidung von sozialhilfeberechtigten Menschen in - im Sinne der Rentenversicherung - Erwerbsfähige bzw. Nichterwerbsfähige und der in diesem Kontext vorgenommenen Veränderungen in der Struktur der Sozialverwaltung ist eine ganzheitliche Arbeit mit Einzelpersonen und Familien praktisch unmöglich geworden. Der allen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile zugängliche Allgemeine Soziale Dienst (d. h. die umfassende Bezirkssozialarbeit) wurde abgeschafft. Der KJS-Sozialdienst beschäftigt sich schon aus Kapazitätsgründen im wesentlichen nur noch mit Kinder- und Jugendschutzfällen. Die persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsverwaltung sind in erster Linie für die Arbeitsvermittlung zuständig und kümmern sich in der Regel nicht um bestehende soziale Probleme. Offenbar ist vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter die Existenz des ehrenamtlichen Dienstes gar nicht bekannt. Der ehrenamtliche Dienst kann und soll nicht professionelle Sozialarbeit ersetzen, kann aber Aufgaben übernehmen, die von den Sozialdiensten im Amt nicht mehr wahrgenommen werden können, z. B. die Zusammenstellung von Unterlagen und Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen sowie ggf. Hinweise auf zustehende soziale Leistungen zu geben und Klärung von Ansprüchen gegenüber der Sozialverwaltung zu übernehmen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt einen regelmäßigen, guten Kontakt zu den Sozial- und Sachbearbeitern in den Sozialrathäusern und Fachabteilungen, aber auch zu den jeweils zuständigen Zweigstellen des Jobcenters voraus. Hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die personelle Ausstattung der Sozialdienste den Bedürfnissen einer ständig wachsenden Bevölkerung mit vielfältigen Problemlagen noch gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2019OFOF 742/2Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und SozialpflegeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. Februar 2019Sie sind hier
    VV 1159Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflege
    Anfrage
  3. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 949Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und SozialpflegeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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