Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von…
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Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflege
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Zwischen den Sozialrathäusern (früher Sozialstationen), die bis 2005 die regional zuständigen Verwaltungseinheiten für die Erbringung von Jugend- und Sozialhilfeleistungen für die gesamte Bevölkerung im Bezirk waren, und dem ehrenamtlichen Dienst bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen, vor allem im Bereich der Altenhilfe. Seit Einrichtung des Jobcenters konzentriert sich die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes verstärkt auf die Bezieher/innen von Leistungen nach dem SBG XII in den Sozialrathäusern. 1.1 In welchem Umfang nehmen Mitarbeiter/innen im Team Kinder- und Jugendhilfe des Sozialrathauses Bockenheim den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch? 1.2 Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes ggf. auch durch andere Sachgebiete im Jugend- und Sozialamt zu fördern?
- Das Jobcenter Frankfurt erbringt Grundsicherungsleistungen für Menschen im erwerbsfähigen Alter, die oft unter schwierigen Bedingungen leben, ohne regelhaft sozialdienstlich betreut zu werden. 2.
- Ist die Einschaltung der sozialen Dienste im Jugend- und Sozialamt und/oder des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter bei Bestehen bestimmter Problemlagen durch Richtlinien geregelt? 2.2 In welchem Umfang nehmen Mitarbeiter/innen des Jobcenters West den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch? 2.3 Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter Frankfurt zu fördern?
- Die Sozialgesetzgebung hat eine geringe Halbwertzeit. Um eine fachgerechte Beratung leisten zu können, müssen gerade auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen regelmäßig bzgl. der Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und der entsprechenden Verwaltungsrichtlinien fortgebildet werden. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter/innen des ehrenamtlichen Dienstes zeitnah und umfassend über gesetzliche Neuregelungen und Richtlinien informiert werden? Begründung: Infolge der im Zuge der "Hartz-Reformen" erfolgten Unterscheidung von sozialhilfebe- rechtigten Menschen in - im Sinne der Rentenversicherung -"Erwerbsfähige" bzw. "Nichterwerbsfähige" und der in diesem Kontext vorgenommenen Veränderungen in der Struktur der Sozialverwaltung ist eine ganzheitliche Arbeit mit Einzelpersonen und Familien praktisch unmöglich geworden. Der allen Bewohner/innen der Stadtteile zugängliche "Allgemeine Soziale Dienst" (d.h. die umfassende Bezirkssozialarbeit) wurde abgeschafft, der KJS-Sozialdienst beschäftigt sich schon aus Kapazitätsgründen im wesentlichen nur noch mit Kinder- und Jugendschutzfällen, die "persönlichen Ansprechpartner"in der Arbeitsverwaltung sind in erster Linie für die Arbeitsvermittlung zuständig und kümmern sich in der Regel nicht um bestehende soziale Probleme. Offenbar ist vielen Mitarbeiter/innen im Jobcenter die Existenz des ehrenamtlichen Dienstes gar nicht bekannt. Der ehrenamtliche Dienst kann und soll nicht professionelle Sozialarbeit ersetzen, kann aber Aufgaben übernehmen, die von den Sozialdiensten im Amt nicht mehr wahrgenommen werden können, z. B. die Zusammenstellung von Unterlagen und Hilfe bei der Ausfüllung von Formularen sowie ggf. Hinweise auf zustehende soziale Leistungen und Klärung von Ansprüchen gegenüber der Sozialverwaltung. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt einen regelmäßigen guten Kontakt zu den Sozial- und Sachbearbeitern in den Sozialrathäusern und Fachabteilungen, aber auch zu den jeweils zuständigen Zweigstellen des Jobcenters voraus. Hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Darüberhinaus wäre zu prüfen, ob die personelle Ausstattung der Sozialdienste den Bedürfnissen einer ständig wachsenden Bevölkerung mit vielfältigen Problemlagen noch gerecht wird.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2019, OF 742/2
Betreff: Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Zwischen den Sozialrathäusern (früher Sozialstationen), die bis 2005 die regional zuständigen Verwaltungseinheiten für die Erbringung von Jugend- und Sozialhilfeleistungen für die gesamte Bevölkerung im Bezirk waren, und dem ehrenamtlichen Dienst bestehen langjährige Kooperationsbeziehungen, vor allem im Bereich der Altenhilfe. Seit Einrichtung des Jobcenters konzentriert sich die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes verstärkt auf die Bezieher/innen von Leistungen nach dem SBG XII in den Sozialrathäusern. 1.1 In welchem Umfang nehmen Mitarbeiter/innen im Team Kinder- und Jugendhilfe des Sozialrathauses Bockenheim den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch? 1.2 Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes ggf. auch durch andere Sachgebiete im Jugend- und Sozialamt zu fördern?
- Das Jobcenter Frankfurt erbringt Grundsicherungsleistungen für Menschen im erwerbsfähigen Alter, die oft unter schwierigen Bedingungen leben, ohne regelhaft sozialdienstlich betreut zu werden. 2.
- Ist die Einschaltung der sozialen Dienste im Jugend- und Sozialamt und/oder des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter bei Bestehen bestimmter Problemlagen durch Richtlinien geregelt? 2.2 In welchem Umfang nehmen Mitarbeiter/innen des Jobcenters West den ehrenamtlichen Dienst in den verschiedenen Bezirken in Anspruch? 2.3 Was unternimmt die Sozialverwaltung, um die Inanspruchnahme des ehrenamtlichen Dienstes durch das Jobcenter Frankfurt zu fördern?
- Die Sozialgesetzgebung hat eine geringe Halbwertzeit. Um eine fachgerechte Beratung leisten zu können, müssen gerade auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen regelmäßig bzgl. der Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und der entsprechenden Verwaltungsrichtlinien fortgebildet werden. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter/innen des ehrenamtlichen Dienstes zeitnah und umfassend über gesetzliche Neuregelungen und Richtlinien informiert werden? Begründung: Infolge der im Zuge der "Hartz-Reformen" erfolgten Unterscheidung von sozialhilfebe- rechtigten Menschen in - im Sinne der Rentenversicherung -"Erwerbsfähige" bzw. "Nichterwerbsfähige" und der in diesem Kontext vorgenommenen Veränderungen in der Struktur der Sozialverwaltung ist eine ganzheitliche Arbeit mit Einzelpersonen und Familien praktisch unmöglich geworden. Der allen Bewohner/innen der Stadtteile zugängliche "Allgemeine Soziale Dienst" (d.h. die umfassende Bezirkssozialarbeit) wurde abgeschafft, der KJS-Sozialdienst beschäftigt sich schon aus Kapazitätsgründen im wesentlichen nur noch mit Kinder- und Jugendschutzfällen, die "persönlichen Ansprechpartner"in der Arbeitsverwaltung sind in erster Linie für die Arbeitsvermittlung zuständig und kümmern sich in der Regel nicht um bestehende soziale Probleme. Offenbar ist vielen Mitarbeiter/innen im Jobcenter die Existenz des ehrenamtlichen Dienstes gar nicht bekannt. Der ehrenamtliche Dienst kann und soll nicht professionelle Sozialarbeit ersetzen, kann aber Aufgaben übernehmen, die von den Sozialdiensten im Amt nicht mehr wahrgenommen werden können, z. B. die Zusammenstellung von Unterlagen und Hilfe bei der Ausfüllung von Formularen sowie ggf. Hinweise auf zustehende soziale Leistungen und Klärung von Ansprüchen gegenüber der Sozialverwaltung. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt einen regelmäßigen guten Kontakt zu den Sozial- und Sachbearbeitern in den Sozialrathäusern und Fachabteilungen, aber auch zu den jeweils zuständigen Zweigstellen des Jobcenters voraus. Hier besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Darüberhinaus wäre zu prüfen, ob die personelle Ausstattung der Sozialdienste den Bedürfnissen einer ständig wachsenden Bevölkerung mit vielfältigen Problemlagen noch gerecht wird.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
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- 31. Januar 2019Sie sind hierOFOF 742/2Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und SozialpflegeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Februar 2019VV 1159Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und SozialpflegeAnfrage
- 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 949Wie festigt man das Vertrauen und fördert die Beziehungen zwischen Bevölkerung und Sozialverwaltung? Zur Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und SozialpflegeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme