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Abriss Immobilie Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1132 entstanden aus Vorlage: OF 740/2 vom 21.01.2019

Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Immobilie Leipziger Straße 68 in ihrer Substanz in den zurückliegenden Jahren gezielt abgenutzt bzw. heruntergewirtschaftet wurde, um einen Abriss des unter die dort geltende Erhaltungssatzung fallenden Objekts zu erleichtern, und welche Handhabe der Magistrat ggf. gegen solche Praktiken hat; 2. ob für die Liegenschaft Leipziger Straße 68 neben dem Antrag auf Erteilung einer Abrissgenehmigung auch ein Bauantrag eingereicht wurde; 3. welche Maßgaben bzw. städtischen Vorgaben für einen Neubau auf dem o. g. Grundstück gelten und welches Ausmaß an Nachverdichtung bzw. zusätzlicher Gebäudefläche dem Bauherrn durch den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau ermöglicht wird; 4. welche stadtplanerischen Überlegungen der Magistrat vor dem Hintergrund der bestehenden Erhaltungssatzung, insbesondere mit Blick auf das Thema Nachverdichtung, für die weitere Entwicklung dieses Teils Bockenheims rund um die Leipziger Straße hat und ob vor dem Hintergrund der o. g. Immobilie wie auch der kürzlich geführten Diskussion um das Areal des "ehemaligen Tibethauses" ein erneuter Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur gezielten Steuerung der weiteren Entwicklung im Einklang mit der bestehenden Erhaltungssatzung sinnvoll ist; 5. ob im Zusammenhang mit der vorgenannten Frage Nr. 4 ein Bebauungsplan auch ein geeignetes Mittel ist, den Bestand an Spielhallen in dem Gebiet besser zu regulieren bzw. zu reduzieren; 6. ob der Bauaufsicht seitens des Magistrats untersagt wurde, den Mitgliedern des Ortsbeirates 2 weiterhin telefonisch Auskünfte zu erteilen.

Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2018BB 401Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufMagistratsbericht
  2. 21. Januar 2019Sie sind hier
    VV 1132Abriss Immobilie Leipziger Straße 68
    Anfrage
  3. 21. Januar 2019OFOF 740/2Abriss Immobilie Leipziger Straße 68Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, LINKE.
  4. 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Abriss Immobilie Leipziger Straße 68Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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