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Abriss Immobilie Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 713

Betreff: Abriss Immobilie Leipziger Straße 68 Zu 1.: Für die Leipziger Straße 68 besitzt der Magistrat keine Erkenntnisse, wonach die Liegenschaft gezielt abgenutzt oder heruntergewirtschaftet wurde. Generell kann der Magistrat nur tätig werden, wenn von einem Gebäude eine gegenwärtige Gefahr ausgeht. Die Liegenschaft ist derzeit ordnungsgemäß gesichert; es geht keine Gefahr für die Allgemeinheit von ihr aus.

Zu 2.: Nach Informationen des Magistrat hat die Bauherrin ein Architekturbüro mit Planungen für einen Neubau beauftragt. Ein Bauantrag wurde bisher aber noch nicht eingereicht.

Zu 3.: Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches, wonach sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen hat. Ein entsprechender Neubau könnte somit bis zu viergeschossig werden. Zudem liegt die Liegenschaft in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Nr. 47 - Bockenheim I und Nr. 48 - Bockenheim II, welche die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die städtebauliche Eigenart des Gebietes schützen. Zu 4 und 5.: Der Magistrat hat nicht die Absicht, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

Zu 6.: Grundsätzlich gelten für die Beantwortung von Ortsbeiratsanfragen die Regelungen der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main. Für eilbedürftige Anfragen ist im Einzelfall eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Magistrat möglich; diese sind jedoch an die jeweiligen Dezernatsbüros oder die Amtsleitungen zu richten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2018BB 401Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots für das unter Schutz der städtebaulichen Erhaltungssatzung stehende einsturzgefährdete Gebäude Leipziger Straße 68 unter Androhung der Ersatzvornahme nach FristablaufMagistratsbericht
  2. 21. Januar 2019VV 1132Abriss Immobilie Leipziger Straße 68Anfrage
  3. 21. Januar 2019OFOF 740/2Abriss Immobilie Leipziger Straße 68Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, LINKE.
  4. 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 713Abriss Immobilie Leipziger Straße 68
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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