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Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen über finanzielle Mittel zur Bürgerbeteiligung in Bezug auf die Hauptwache bereitzustellen. Ziel ist es, mehr Klarheit über die Ausgaben und den aktuellen Stand der Sanierungsprozesse zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viel Geld hat die Stadt Frankfurt seit 2021 für Passantenbefragun gen, Umfragen, Bürgerbeteiligungen, wie bspw. "Wohnzimmer Hauptwache" oder andere ausgegeben?
  2. Wie viel soll der vor kurzem gestartete Bürgerbeteiligungsprozess zur Hauptwache kosten?
  3. Wann wird der Bürgerbeteiligungsprozess abgeschlossen sein?

Begründung

Die Hauptwache ist bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Dass sie dringend saniert und komplett überplant werden muss, ist seit Jahren bekannt. Konkrete Verbesserungen sind jedoch kaum erkennbar. Stattdessen wird ein Beteiligungsprozess nach dem anderen gestartet. Ob diese Gelder wirklich zur Verbesserung beigetragen haben oder beitragen darf bezweifelt werden. Es stellt sich deshalb die Frage, in welchem Umfang Steuergelder für Beteiligungsprozesse ausgegeben wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2024OFOF 1404/1Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    VV 1038Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?
    Anfrage
  3. 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 213Hauptwache I: Beteiligung ohne Ende?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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