Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481
Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur Angelegenheit Höchst Rückfragen erhalten und die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass weitere Informationen und Entscheidungen folgen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2023OFOF 821/6Höchst: Das erbaute Stadtteilschild „Höchst“ muss dauerhaft am Main verbleiben!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4359Das erbaute Stadtteilschild „Höchst“ muss dauerhaft am Main verbleiben!Direktanregung
- 18. Dezember 2023STST 2481Das erbaute Stadtteilschild „Höchst" muss dauerhaft am Main verbleiben!Stellungnahme
- 20. Januar 2024OFOF 928/6Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Februar 2024VV 845Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481Anfrage
- 17. Mai 2024Sie sind hierSTST 986Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481Stellungnahme
- 19. August 2024STST 1541Das erbaute Stadtteilschild "Höchst" muss dauerhaft am Main verbleiben!Stellungnahme
- 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 2019Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab