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Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald

Vorlagentyp: STMagistrat
119 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 957

Betreff: Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald Zu Frage 1: Die Planungen sehen einen zusätzlichen Eingriff in den Biegwald/Rebstockwald von max. 0,38 Hektar vor. Diese Umplanung wurde Ende 2011 zwischen Planungsdezernat und Umweltdezernat abgestimmt. Der Aufsichtsrat der Rebstock Projektgesellschaft hat diesem zusätzlichen Eingriff in den Biegwald/Rebstockwald in seiner Sitzung am 15.2.2012 zugestimmt. Diese Fläche wird im Bebauungsplan als Gemeinbedarf festgesetzt. Damit soll der Schulbedarf des Plangebietes und benachbarter Quartiere perspektivisch gesichert werden. Ergänzend kann auf diesem Grundstück geförderter Wohnraum entstehen. Der überwiegende Teil des Biegwalds/Rebstockwalds wird von der Planung nicht berührt. Die Planung wird daher nicht eingestellt. Zu Frage 2: Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 683 Ä gelegenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt, der ABG Frankfurt Holding, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und eines weiteren privaten Eigentümers. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegene Waldfläche (Biegwald/Rebstockwald) befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Mit den o.g. Eigentümern wird die Stadt Frankfurt städtebauliche Verträge abschließen, um so die Zielsetzungen der Stadt abzusichern (insb. 30% geförderter Wohnungsbau, Workshop zur Planung des Quartiersplatzes, Anlage des Quartiersplatzes). Zu Frage 3: Der Rebstockwald wurde von einem unabhängigen Gutachter untersucht. Im o.g. Rodungsbereich gibt es, wie im übrigen Wald, im Hinblick auf die Fauna und Flora keine seltenen Arten bzw. Auffälligkeiten. Außerhalb des Waldes gibt es Habitate des Heldbockkäfers. Die Umsiedlung des Heldbockkäfers wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt. Da der Biegwald/Rebstockwald insgesamt erhalten bleibt, sind stadtklimatische Auswirkungen nicht zu erwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2017OFOF 380/2Keine Einschnitte in den Biegwald/RebstockwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Oktober 2017OMOM 2275Keine Einschnitte in den Biegwald/RebstockwaldDirektanregung
  3. 5. Februar 2018STST 143Keine Einschnitte in den Biegwald / RebstockwaldStellungnahme
  4. 9. November 2018OFOF 694/2Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die StadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 21. Januar 2019OMOM 4122Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die StadtDirektanregung
  6. 3. Mai 2019STST 825Die Stadt vom Grün her denken - Mehr Artenvielfalt in die StadtStellungnahme
  7. 17. Mai 2019BB 188Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Mehr Artenschutz wagen!Magistratsbericht
  8. 17. Mai 2019Sie sind hier
    STST 957Keine Einschnitte in den Biegwald/Rebstockwald
    Stellungnahme
  9. 2. August 2019OFOF 880/2Die Stadt vom Grün her denken: Waldsaum am RebstockwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 16. September 2019OMOM 5119Die Stadt vom Grün her denken - Waldsaum am RebstockwaldDirektanregung
  11. 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 3Die Stadt vom Grün her denken - Waldsaum am RebstockwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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