Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks, die als Fuß- und Radweg genutzt werden soll. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Nutzung des Parks fördern. Die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde steht noch aus.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Baustraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nordmainische S-Bahn (NMS)27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Baustraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die Ausführungsplanung und Ausführung des Radweges übernehmen.
Die Mindestwegbreite soll 3,00 Meter betragen. Geplant ist der Einsatz von hellem Asphalt. Eine Entwässerung ist nicht vorgesehen, stattdessen eine Querneigung in Richtung der Grünfläche.
Voraussetzung für die Maßnahme ist die noch ausstehende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Der Magistrat wird die Beantragung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung bei der UNB vornehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 164/7Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2163Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegDirektanregung
- 30. September 2022STST 2285Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegStellungnahme
- 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 892Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab