Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass innerhalb der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung der temporären Baustraße am Niddapark haben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Baustraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Ortsstraßenmäßiger Ausbau und Hochwasserschutz (Zur Untermühle / Am Entenpfad / Grundweg)12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommen14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Baustraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022OFOF 164/7Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2163Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegDirektanregung
- 30. September 2022Sie sind hierSTST 2285Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegStellungnahme
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 892Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und RadwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab