Inklusion in Eckenheim und Preungesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 722
Betreff: Inklusion in Eckenheim und Preungesheim Auf die Anregung wird wie folgt geantwortet: Die Versorgung der allgemeinen Schulen mit Förderschullehrkräften obliegt dem Hessischen Kultusministerium und wird über eine jährliche Stellenzuweisung festgelegt. Die Steuerung dieser Personalressourcen in den Schulamtsbezirken erfolgt durch das jeweilige Staatliche Schulamt in Abstimmung mit den zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ). Im konkreten Fall ist es das rBFZ an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule. Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2012/2013 findet ein jahrgangsweises Auslaufen des sogenannten Gemeinsamen Unterrichts (GU) zugunsten der Inklusiven Unterrichtung an allgemeinen Schulen statt. Von dieser Entwicklung waren und sind die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in besonderer Weise berührt, d.h. schrittweise Abbau des GU bei gleichzeitigem Aufbau der inklusiven Unterrichtung mit geänderter personeller Ressourcenausstattung. Bemerkenswert ist, dass seitdem die Anzahl der allgemeinen Schulen in Frankfurt am Main, die inklusiv unterrichten, von 43 (ca. 510 Schülerinnen und Schüler) im Schuljahr 2012/2013 auf 85 (ca. 900 Schülerinnen und Schüler) im Schuljahr 2015/2016 angewachsen ist. Der Trend ist weiter ansteigend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 944/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5036Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 29. April 2016Sie sind hierSTST 722Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
- 13. Juni 2016OFOF 53/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 220Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1287Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab