Inklusion in Eckenheim und Preungesheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Preungesheim Vorgang: OM 5036/16 OBR 10; ST 722/16 In einer Stellungnahme des Magistrats vom 29.4.2016 (ST 722) wird der vor Ort zu beklagende sehr deutliche Rückschritt in Sachen Inklusion in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim wie folgt bestätigt: Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2012/2013 findet ein jahrgangsweises Auslaufen des sogenannten Gemeinsamen Unterrichts (GU) zugunsten der Inklusiven Unterrichtung an allgemeinen Schulen statt. Von dieser Entwicklung waren und sind die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in besonderer Weise berührt
Inhalt
Antrag vom 13.06.2016, OF 53/10
Betreff: Inklusion in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: OM 5036/16 OBR 10; ST 722/16 In einer Stellungnahme des Magistrats vom 29.4.2016 (ST 722) wird der vor Ort zu beklagende sehr deutliche Rückschritt in Sachen Inklusion in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim wie folgt bestätigt: Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2012/2013 findet ein jahrgangsweises Auslaufen des sogenannten Gemeinsamen Unterrichts (GU) zugunsten der Inklusiven Unterrichtung an allgemeinen Schulen statt. Von dieser Entwicklung waren und sind die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in besonderer Weise berührt Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird - unter anderem auch mit Blick auf die neu getroffenen Absprachen der Koalitionsfraktionen - gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten die begrüßenswerte, jedoch zuletzt zeitlich fast völlig gestutzte Förderung der Inklusion für die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in Eckenheim und Preungesheim schnellstmöglich deutlich zu verbessern.
Begründung: Die jeweiligen Stundenzahlen sind auf erhebliche Art und Weise reduziert worden, so dass nunmehr ein deutliches Gegensteuern erforderlich ist. Das in der Vergangenheit vorbildliche Arbeiten im Sinne der Inklusion soll vor Ort künftig wieder ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 944/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5036Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 29. April 2016STST 722Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
- 13. Juni 2016Sie sind hierOFOF 53/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 220Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1287Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme