Inklusion in Eckenheim und Preungesheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 5036/16 OBR 10; ST 722/16 In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 722, wird der vor Ort zu beklagende, sehr deutliche Rückschritt in Sachen Inklusion in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim wie folgt bestätigt: "Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2012/2013 findet ein jahrgangsweises Auslaufen des sogenannten Gemeinsamen Unterrichts (GU) zugunsten der Inklusiven Unterrichtung an allgemeinen Schulen statt. Von dieser Entwicklung waren und sind die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in besonderer Weise berührt."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 220 entstanden aus Vorlage: OF 53/10 vom 13.06.2016
Betreff: Inklusion in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: OM 5036/16 OBR 10; ST 722/16 In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 722, wird der vor Ort zu beklagende, sehr deutliche Rückschritt in Sachen Inklusion in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim wie folgt bestätigt: "Mit der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes zum Schuljahr 2012/2013 findet ein jahrgangsweises Auslaufen des sogenannten Gemeinsamen Unterrichts (GU) zugunsten der Inklusiven Unterrichtung an allgemeinen Schulen statt. Von dieser Entwicklung waren und sind die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in besonderer Weise berührt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass unter anderem auch mit Blick auf die neu getroffenen Absprachen der Koalitionsfraktionen, die begrüßenswerte, jedoch zuletzt zeitlich fast völlig gestutzte Förderung der Inklusion für die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule und die Theobald-Ziegler-Schule als ehemalige GU-Schulen in Eckenheim und Preungesheim schnellstmöglich deutlich verbessert wird.
Begründung: Die jeweiligen Stundenzahlen sind auf erhebliche Art und Weise reduziert worden, sodass nunmehr ein deutliches Gegensteuern erforderlich ist. Das in der Vergangenheit vorbildliche Arbeiten im Sinne der Inklusion soll vor Ort künftig wieder ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2016OFOF 944/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5036Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 29. April 2016STST 722Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
- 13. Juni 2016OFOF 53/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016Sie sind hierOMOM 220Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1287Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats