Inklusion in Eckenheim und Preungesheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1287
Betreff: Inklusion in Eckenheim und Preungesheim Wie in der Stellungnahme vom 29.04.2016, ST 722, ausgeführt, obliegt die Versorgung der allgemeinen Schulen mit Förderschullehrkräften dem Hessischen Kultusministerium und wird über eine jährliche Stellenzuweisung festgelegt. Die Steuerung dieser Personalressourcen in den Schulamtsbezirken erfolgt durch das jeweilige Staatliche Schulamt in Abstimmung mit den zuständigen regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ). Hinsichtlich der Carlo-Mierendorff-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule ist das rBFZ an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule zuständig, für die Münzenbergerschule das rBFZ an der Weißfrauenschule. Auf diese Stellenzuweisungen des Landes hat der Schulträger keinen Einfluss. Zur Unterstützung inklusiver Bildungsprozesse und zur Stärkung multiprofessionellen Arbeitens an den allgemeinen Schulen wird aktuell geprüft, wie die Bedingungen für inklusiv arbeitende Schulen sukzessive verbessert werden können, z.B. durch den Ausbau von Jugendhilfeangeboten. Damit wird das Ziel verfolgt, die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten der allgemeinen Schulen für den Umgang mit der heterogenen Schülerschaft zu erweitern - insbesondere im Hinblick auf Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und neu zugewanderte Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2016OMOM 5036Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 29. April 2016STST 722Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
- 13. Juni 2016OFOF 53/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 220Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 23. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1287Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab