Inklusion in Eckenheim und Preungesheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte im Verbindung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mittels einer Kooperation zwischen Schul- und Sozialdezernat - gebeten, die positive, jedoch zuletzt stark zurückgegangene Förderung von Inklusionsmaßnahmen in Eckenheim und Preungesheim wieder deutlich zu erhöhen. Dabei sollen eingebunden werden: das Land Hessen, die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule, die Theobald-Ziegler-Schule sowie die Fördervereine der jeweiligen Schulen. Begründung: Die entsprechenden Stundenzahlen sind auf erhebliche Art und Weise reduziert worden, ein deutliches Gegensteuern ist erforderlich. Das in der Vergangenheit vorbildliche Arbeiten im Sinne der Inklusion soll künftig wieder ermöglicht werden.
Inhalt
Antrag vom 01.02.2016, OF 944/10
Betreff: Inklusion in Eckenheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte im Verbindung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mittels einer Kooperation zwischen Schul- und Sozialdezernat - gebeten, die positive, jedoch zuletzt stark zurückgegangene Förderung von Inklusionsmaßnahmen in Eckenheim und Preungesheim wieder deutlich zu erhöhen. Dabei sollen eingebunden werden: das Land Hessen, die Carlo-Mierendorff-Schule, die Münzenbergerschule, die Theobald-Ziegler-Schule sowie die Fördervereine der jeweiligen Schulen.
Begründung: Die entsprechenden Stundenzahlen sind auf erhebliche Art und Weise reduziert worden, ein deutliches Gegensteuern ist erforderlich. Das in der Vergangenheit vorbildliche Arbeiten im Sinne der Inklusion soll künftig wieder ermöglicht werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. Februar 2016Sie sind hierOFOF 944/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5036Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 722Inklusion in Eckenheim und PreungesheimStellungnahme
- 13. Juni 2016OFOF 53/10Inklusion in Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 220Inklusion in Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme