Rücksicht macht Wege breit
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 69
Betreff: Rücksicht macht Wege breit Dem Magistrat ist der Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern, besonders in den großen Parkanlagen, bekannt. Öffentliche Grünanlagen sind Ruhezonen innerhalb der Stadt und sollen zur Erholung und Entspannung der Einwohner/innen beitragen. Sie dienen dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die Benutzer haben sich in Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Leider ist im öffentlichen Raum vermehrt zu beobachten, dass diese Grundlagen eines sozialen und konfliktfreien Miteinanders immer häufiger missachtet werden. In den Grünanlagen befinden sich in der Regel keine offiziellen Radwege. Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird daher besonders vorausgesetzt. Im Rahmen der Streifentätigkeit in den Grünanlagen im Stadtgebiet achtet zudem die Stadtpolizei auf die Einhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung. Um dem Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern entgegen zu wirken, hat der Magistrat bereits eine Beschilderung entwickelt, die die Radfahrer/innen auffordert, langsam zu fahren und Rücksicht auf andere - meist langsamere - Nutzer in diesen Freiräumen zu nehmen. Der Magistrat hat sich entschieden, eine Beschilderung zu verwenden, die eher auffordernd und weniger restriktiv ist. Die Beschilderung soll in Kürze im Grüneburgpark aufgestellt werden. Ob ein zusätzliches Aufbringen auf den asphaltierten Wegen im denkmalgeschützten Grüneburgpark erfolgen wird, muss vom Magistrat noch geprüft werden. Darüber hinaus ist geplant, diese Ausweisung in weiteren größeren Parkanlagen sowie am Mainufer anzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2017OFOF 395/2Rücksicht macht Wege breitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Oktober 2017OMOM 2261Rücksicht macht Wege breitDirektanregung
- 15. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 69Rücksicht macht Wege breitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab