Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme bedauert, dass die dezernatsübergreifenden Fragestellungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden konnten. Dies könnte Auswirkungen auf die Anpassung der Bauordnungen an den Stand der Technik im Bereich erneuerbare Energien haben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2022OFOF 413/3Erneuerbare Energien: Bauordnung an Stand der Technik anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3263Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenDirektanregung
- 20. März 2023Sie sind hierSTST 688Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenStellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2307Erneuerbare Energien: Bauordnungen an den Stand der Technik anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab