Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von erneuerbaren Energien in Bauordnungen zu prüfen und zu fördern. Dies ist notwendig, um den steigenden Energiebedarf in städtischen Gebieten zu decken und die Effizienz von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen, zu erhöhen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien hat sich in den letzten zehn Jahren rasant entwickelt. Kleine flexible Module der Solartechnologien und Geothermie haben Effizienzsprünge erlebt, die auch einen Einsatz auf engem Raum in Städten ermöglichen. Allein aufgrund der Entwicklung elektrischer Mobilität, Nutzung von Wärmepumpen oder auch des größeren Bedarfs von Rechenzentren in den nächsten zehn Jahren wird die Nachfrage nach Strom enorm steigen. Daher müssen alle zur Verfügung stehenden Flächen auf die Anbringung von Fotovoltaikmodulen geprüft werden, und zwar vor allem auch auf öffentlichen Gebäuden, wie z. B. der Universität, aber auch auf privaten oder kommerziell genutzten Gebäuden oder Flächen. Die Sanierungen von Schulen im Nordend sind in den letzten Jahren z. B. alle ohne den Einsatz von Fotovoltaik umgesetzt worden. Gerade Schulen hätten einen sehr hohen möglichen Eigennutzungsanteil, eigene Fotovoltaikmodule könnten ein spürbarer Beitrag zu ihrer Kostenstruktur sein.
Um zielgerichtet den Einsatz von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch in Ballungsräumen auszubauen, sollten folgende Bauordnungen bzw. Satzungen diesen Einsatz als Ziel aufführen und auch dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen:
- Bebauungspläne;
- städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen;
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen;
- Gestaltungssatzungen;
- Erhaltungssatzungen.
Die Umsetzung sollte auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen (vom 07.10.2022) problemlos möglich sein, da nun auch Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu genehmigen sind (https://www.hessen.de/presse/neue-richtlinie-ermoeglicht-mehr-solaranlagen).
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Prüfung der Nutzung von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien (technologieoffen) bindend in die oben genannten Bauordnungen bzw. Satzungen einzubringen.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche städtischen Gebäude im Gebiet des Nordends (inklusive Schulgebäude) bereits auf die statische Eignung der Dächer, Solaranlagen (Fotovoltaik und/oder Solarthermie) zu tragen, geprüft wurden. Sollte bereits eine Prüfung erfolgt sein, ist zu klären, warum eine Bestückung mit solartechnischen Modulen auf statisch geeigneten Dächern bisher nicht umgesetzt wurde.
Begründung
der Technik anpassen Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien hat sich in den letzten zehn Jahren rasant entwickelt. Kleine flexible Module der Solartechnologien und Geothermie haben Effizienzsprünge erlebt, die auch einen Einsatz auf engem Raum in Städten ermöglichen. Allein aufgrund der Entwicklung elektrischer Mobilität, Nutzung von Wärmepumpen oder auch des größeren Bedarfs von Rechenzentren in den nächsten zehn Jahren wird die Nachfrage nach Strom enorm steigen. Daher müssen alle zur Verfügung stehenden Flächen auf die Anbringung von Fotovoltaikmodulen geprüft werden, und zwar vor allem auch auf öffentlichen Gebäuden, wie z. B. der Universität, aber auch auf privaten oder kommerziell genutzten Gebäuden oder Flächen. Die Sanierungen von Schulen im Nordend sind in den letzten Jahren z. B. alle ohne den Einsatz von Fotovoltaik umgesetzt worden. Gerade Schulen hätten einen sehr hohen möglichen Eigennutzungsanteil, eigene Fotovoltaikmodule könnten ein spürbarer Beitrag zu ihrer Kostenstruktur sein. Um zielgerichtet den Einsatz von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch in Ballungsräumen auszubauen, sollten folgende Bauordnungen bzw. Satzungen diesen Einsatz als Ziel aufführen und auch dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen: - Bebauungspläne; - städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; - Gestaltungssatzungen; - Erhaltungssatzungen. Die Umsetzung sollte auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen (vom 07.10.2022) problemlos möglich sein, da nun auch Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu genehmigen sind (https://www.hessen.de/presse/neue-richtlinie-ermoeglicht-mehr-solaranlagen).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2022OFOF 413/3Erneuerbare Energien: Bauordnung an Stand der Technik anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3263Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenDirektanregung
- 20. März 2023STST 688Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenStellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2307Erneuerbare Energien: Bauordnungen an den Stand der Technik anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0