Erneuerbare Energien: Bauordnung an Stand der Technik anpassen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien in Frankfurt am Main durch Anpassungen in der Bauordnung zu fördern. Dies ist notwendig, um den steigenden Energiebedarf in städtischen Gebieten zu decken und die Effizienz von Solartechnologien zu nutzen. Die erwartete Folge ist eine verstärkte Integration von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Technik zum Zweck der Erzeugung erneuerbarer Energie hat sich in den letzten 10 Jahren rasant entwickelt. Kleine flexible Module der Solartechnologien und Geothermie haben Effizienzsprünge erlebt, die auch einen Einsatz auf engem Raum in Städten ermöglichen.
Allein aufgrund der Entwicklung elektrischer Mobilität, Nutzung von Wärmepumpen oder auch größeren Bedarfs von Rechenzentren in den nächsten 10 Jahren wird die Nachfrage nach Strom enorm steigen.
Daher müssen alle zur Verfügung stehenden Flächen auf Anbringung von Photovoltaik-Modulen geprüft werden, und zwar vor allem auch auf öffentlichen Gebäuden wie z.B. der Universität, aber auch auf privaten oder kommerziell genutzten Gebäuden oder Flächen. Die in den letzten Jahren sanierten Schulen im Nordend sind z.B. alle ohne den Einsatz von Photovoltaik umgesetzt worden. Gerade Schulen hätten einen sehr hohen möglichen Eigennutzungsanteil, eigene PV-Module könnten ein spürbarer Beitrag zu ihrer Kostenstruktur sein.
Um zielgerichtet den Einsatz von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch in Ballungsräumen auszubauen, sollten folgende Satzungen diesen Einsatz als Ziel aufführen und auch dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen:
- Bebauungspläne
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Gestaltungssatzungen
- Erhaltungssatzungen
Die Umsetzung sollte auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen (vom 07.10.2022) problemlos möglich sein, da nun auch Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu genehmigen sind. (https://www.hessen.de/presse/neue-richtlinie-ermoeglicht-mehr-solaranlagen)
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat soll die Prüfung der Nutzung von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien (technologieoffen) bindend in die oben genannten Satzungen einbringen.
Darüberhinaus soll der Magistrat prüfen und berichten, welche städtischen Gebäude im Gebiet des Nordends (inkl. Schulgebäude) bereits auf die statische Eignung der Dächer, Solaranlagen (Photovoltaik und/oder Solathermie) zu tragen, geprüft wurden. Sollte bereits eine Prüfung erfolgt sein, ist zu klären, warum eine Bestückung mit solartechnischen Modulen auf statisch geeigneten Dächern bisher nicht umgesetzt wurde.
Begründung
der Technik anpassen Technik zum Zweck der Erzeugung erneuerbarer Energie hat sich in den letzten 10 Jahren rasant entwickelt. Kleine flexible Module der Solartechnologien und Geothermie haben Effizienzsprünge erlebt, die auch einen Einsatz auf engem Raum in Städten ermöglichen. Allein aufgrund der Entwicklung elektrischer Mobilität, Nutzung von Wärmepumpen oder auch größeren Bedarfs von Rechenzentren in den nächsten 10 Jahren wird die Nachfrage nach Strom enorm steigen. Daher müssen alle zur Verfügung stehenden Flächen auf Anbringung von Photovoltaik-Modulen geprüft werden, und zwar vor allem auch auf öffentlichen Gebäuden wie z.B. der Universität, aber auch auf privaten oder kommerziell genutzten Gebäuden oder Flächen. Die in den letzten Jahren sanierten Schulen im Nordend sind z.B. alle ohne den Einsatz von Photovoltaik umgesetzt worden. Gerade Schulen hätten einen sehr hohen möglichen Eigennutzungsanteil, eigene PV-Module könnten ein spürbarer Beitrag zu ihrer Kostenstruktur sein. Um zielgerichtet den Einsatz von Technik zur Erzeugung erneuerbarer Energien auch in Ballungsräumen auszubauen, sollten folgende Satzungen diesen Einsatz als Ziel aufführen und auch dem aktuellen Stand der Technik Rechnung tragen: - Bebauungspläne - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - Gestaltungssatzungen - Erhaltungssatzungen Die Umsetzung sollte auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen (vom 07.10.2022) problemlos möglich sein, da nun auch Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden zu genehmigen sind. (https://www.hessen.de/presse/neue-richtlinie-ermoeglicht-mehr-solaranlagen)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 413/3Erneuerbare Energien: Bauordnung an Stand der Technik anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3263Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenDirektanregung
- 20. März 2023STST 688Erneuerbare Energien: Bauordnungen an Stand der Technik anpassenStellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2307Erneuerbare Energien: Bauordnungen an den Stand der Technik anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme