Geizige U-Bahn-Kapazität bei Großveranstaltungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 684
Betreff: Geizige U-Bahn-Kapazität bei Großveranstaltungen Die Kapazitäten für Großveranstaltungen werden anhand der abschätzbaren Besucherzahlen geplant. Dazu werden die dokumentierten langjährigen Erfahrungen bei den Frankfurter Veranstaltungen genutzt. Das Besucher- bzw. das Fahrgastaufkommen zur Sprengung des AFE-Turms wurde anfangs anders eingeschätzt. Die Sprengung des AEG-Hochhauses vor einigen Jahren lockte kaum Zuschauerinnen und Zuschauer aus anderen Stadteilen an und war für den ÖPNV nicht von Bedeutung. Als wenige Tage vor der Sprengung des AFE-Turms von Presse und Fernsehen dies immer mehr zum Event propagiert wurde, waren kurzfristige Maßnahmen nicht mehr möglich. Zur Verstärkung der U-Bahn-Linien werden mindestens sechs Wochen Vorlauf benötigt, da die Fahr- und Dienstpläne des Personals gemäß Betriebsverfassungsgesetz der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen. Die Sprengung des AFE-Turms war kein Notfall, der diese Frist ausnahmsweise hätte verkürzen können. Der Sperrbereich wurde erst kurz vor der Sprengung festgelegt. Ob der Bereich zwischen Messe und Senckenberganlage den Zuschauerinnen und Zuschauern überhaupt zur Verfügung stehen würde, war lange ungeklärt. Bei den U-Bahn-Linien U6/U7 war im Vorfeld lange nicht sicher, ob an der Station Bockenheimer Warte gehalten werden darf oder ob die Station ohne Halt durchfahren werden muss. Die im Vorfeld durchgeführten Überlegungen ergaben keine Notwendigkeit die U-Bahn-Linien zu verstärken, zumal die Takte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 zum fraglichen Zeitpunkt (9 bis 10 Uhr) von 20-Minuten auf 15-Minuten verstärkt worden waren. Der Besucherandrang, wie er dann zu verzeichnen war, war so nicht vorauszusehen und wurde bei den Vorbereitungen, die sich vor allem auf einen sicheren Betriebsablauf während der eigentlichen Sprengung konzentrierten, unterschätzt. Im Rahmen der noch verbliebenen Möglichkeiten wurden die Kapazitäten für die Abreise der Besucherinnen und Besucher verstärkt, sodass nach der Veranstaltung keine gravierenden Probleme aufgetreten sind. Es besteht keinesfalls die Absicht, potenzielle Fahrgäste abzuschrecken. Es gibt keine nennenswerten Engpässe im ÖPNV bei den in Frankfurt stattfindenden Veranstaltungen, die mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf gemeinsam mit dem jeweiligen Veranstalter vorbereitet werden. Bei allen Veranstaltungen werden ausreichende zusätzliche Kapazitäten im Vorfeld geplant, bestellt und am Veranstaltungstag zuverlässig bereitgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2014OFOF 362/4Geizige U-Bahn-Kapazität bei GroßveranstaltungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014OMOM 2907Geizige U-Bahn-Kapazität bei GroßveranstaltungenDirektanregung
- 26. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 684Geizige U-Bahn-Kapazität bei GroßveranstaltungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab