Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in die Landschaftsschutzgebiet Zone II einzustufen. Dies soll den vielfältigen Funktionen dieser Flächen für das Allgemeinwohl Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Klima und Erholung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die magistratsinternen Abstimmungen sind abgeschlossen.
Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung:
Die Anregung des Ortsbeirates steht im Kontext der vorhandenen Ausweisungspraxis für Landschaftsschutzgebiete in Frankfurt am Main. Landwirtschaftliche Flächen liegen im Regelfall in der Landschaftsschutzzone II (z.B. nördlich Zeilsheim, nordöstlich Bergen-Enkheim). Damit wird ihrer vielfältigen Funktionen für das Allgemeinwohl (Klima, Erholung etc.) Rechnung getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 292/13Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5053Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenDirektanregung
- 30. Mai 2016STST 849Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 9. Dezember 2016STST 1784Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. Juli 2017STST 1173Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 370 WochenSTST 668Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab