Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich für die Einstufung des Pfingstbergs, sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe 2 einzusetzen und diese im Regionalverband Rhein-Main zu beantragen. Begründung: Der Pfingstberg und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Innenstadt, die im Klimaatlas der Stadt Frankfurt als unbedingt erhaltenswert gelten. Die hier liegenden Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder aber zur Produktion regionaler Gemüse und Obstsorten. Damit die Flächen und Böden auch weiterhin diese Nutzung beibehalten können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe 2 sehr wichtig.
Inhalt
Antrag vom 02.02.2016, OF 292/13
Betreff: Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich für die Einstufung des Pfingstbergs, sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe 2 einzusetzen und diese im Regionalverband Rhein-Main zu beantragen.
Begründung: Der Pfingstberg und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Innenstadt, die im Klimaatlas der Stadt Frankfurt als unbedingt erhaltenswert gelten. Die hier liegenden Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder aber zur Produktion regionaler Gemüse und Obstsorten. Damit die Flächen und Böden auch weiterhin diese Nutzung beibehalten können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe 2 sehr wichtig.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016Sie sind hierOFOF 292/13Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5053Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenDirektanregung
- 30. Mai 2016STST 849Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 9. Dezember 2016STST 1784Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. Juli 2017STST 1173Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 370 WochenSTST 668Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD