Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufen
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1173
Betreff: Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufen Vorgang: OM 5053/16 OBR 13, ST 1784/16 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat erarbeitet derzeit das von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4542 vom 22.05.2014, (M 9/14 Punkt VII) geforderte "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030". Das Konzept soll auch Aussagen zur weiteren Entwicklung der Siedlungs- und Landschaftsräume treffen. Grundlage hierfür ist eine differenzierte Analyse der vorhandenen Strukturen und ihrer siedlungsstrukturellen und ökologischen Potenziale.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 292/13Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016OMOM 5053Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenDirektanregung
- 30. Mai 2016STST 849Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 9. Dezember 2016STST 1784Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. Juli 2017Sie sind hierSTST 1173Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 370 WochenSTST 668Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab