Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufen
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Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 292/13 vom 02.02.2016
Betreff: Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Einstufung des Pfingstbergs sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Zone II einzusetzen und diese im Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen.
Begründung: Der Pfingstberg und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Innenstadt, die im Klimaatlas der Stadt Frankfurt als unbedingt erhaltenswert gelten. Die dortigen Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Erzeugung von erneuerbaren Energien oder aber zur Produktion regionaler Gemüse- und Obstsorten. Damit die Flächen und Böden auch weiterhin für diese Nutzung beibehalten werden können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet der Zone II sehr wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 292/13Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Stufe 2 einstufenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016Sie sind hierOMOM 5053Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenDirektanregung
- 30. Mai 2016STST 849Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 9. Dezember 2016STST 1784Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. Juli 2017STST 1173Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
- 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 370 WochenSTST 668Pfingstberg und landwirtschaftliche Anbauflächen im Frankfurter Norden in Landschaftsschutzgebiet Zone II einstufenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme