Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 644
Betreff: Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten Vorläufige Stellungnahme: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 16.08.2010 - ST 1142 - bereits ausführte, werden im Umfeld des Nordwest-Krankenhauses regelmäßig Kontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt. So wurden seit August 2010 allein in der Steinbacher Hohl bis dato 95 Parkvergehen zur Anzeige gebracht. Wie zugesagt, werden die Kontrollen weitergeführt. Hinsichtlich einer Befragung zur Akzeptanz der Einrichtung einer Bewohnerparkzone hält der Magistrat diese aus nachfolgendem Grund für verzichtbar: Zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone gehören das Fehlen privater Stellplätze und die Konkurrenz von parkenden Bewohnern zu anderen Nutzern im öffentlichen Verkehrsraum. Diese Situation ist im Umfeld des Nordwest-Krankenhauses nicht gegeben. Hinsichtlich der Bitte, Parkbegrenzungslinien in der Steinbacher Hohl zu markieren, ist die Prüfung des Magistrat leider noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2010OFOF 796/7Parkplatzsituation am Nord-West-Krankenhaus - Ausfahrten freihaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2011OMOM 4915Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenDirektanregung
- 3. Mai 2011Sie sind hierSTST 644Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenStellungnahme
- 9. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 791Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten?????Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab