Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten?????
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 791
Betreff: Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten Zunächst verweist der Magistrat auf seine vorläufige Stellungnahme ST 644 vom 03.05.2011, mit der zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Möglichkeit der Einrichtung von Bewohnerparken Stellung genommen wurde. Der weitergehenden Bitte des Ortsbeirats hinsichtlich der Markierung von Parkbegrenzungswinkeln wird insoweit entsprochen, als ein Parkwinkel im Anschluss an die Zufahrt in Höhe der Liegenschaft 39 markiert wird, da die Bordsteinabsenkung vor dieser Zufahrt aufgrund ihrer Verengung von der Fahrbahn aus gesehen direkt nach der Gehwegüberfahrt von Kraftfahrern oftmals nicht ausreichend beachtet wird. Die Anbringung von Parkwinkeln im Bereich der nördlichen Zufahrt zu den Wohneinheiten 39-111 der Steinbacher Hohl ist aufgrund der dortigen baulichen Situation wie die vorhandene Bordsteinabsenkung und die beidseitig angelegten Pflanzbeete hingegen nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2010OFOF 796/7Parkplatzsituation am Nord-West-Krankenhaus - Ausfahrten freihaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2011OMOM 4915Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenDirektanregung
- 3. Mai 2011STST 644Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenStellungnahme
- 9. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 791Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten?????Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab