Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2011, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 796/7 vom 30.12.2010
Betreff: Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten Vorgang: ST 1142/10; OM 4255/10 OBR 7 Die Parkplatzsituation rund um das Krankenhaus Nordwest war schon häufiger Thema im Ortsbeirat. Zuletzt hat der Ortsbeirat mehr Parkkontrollen und eine Befragung zur Akzeptanz für eine Anwohnerparkzone angeregt. Bis zu einer nachhaltigen Lösung der Situation muss die Verkehrssicherheit im Umfeld des Krankenhauses aber gewährleistet bleiben. Zudem müssen Anwohner in der Regel ohne Behinderungen vorhandene Parkplatzausfahrten nutzen können. Ein Brief von Anwohnern der Wohneinheiten "Steinbacher Hohl 39-111" vom 23.09.2010, dessen Weiterleitung an den Ortsbeirat am 24.11.2010 veranlasst wurde, belegt weiterhin erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat nochmals und mit Nachdruck, verstärkte Parkkontrollen zu veranlassen. Zudem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Anbringung von Parkbegrenzungslinien auch an den im Brief geschilderten Ausfahrten zu prüfen und gegebenenfalls aufzubringen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 269 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2010OFOF 796/7Parkplatzsituation am Nord-West-Krankenhaus - Ausfahrten freihaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2011Sie sind hierOMOM 4915Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenDirektanregung
- 3. Mai 2011STST 644Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihaltenStellungnahme
- 9. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 791Parkplatzsituation am Krankenhaus Nordwest - Ausfahrten freihalten?????Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats