Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrssicherheit am Reuterweg/Ecke Grüneburgweg. Es wird festgestellt, dass ein verkehrswidriges Linksabbiegen nicht durch signaltechnische Maßnahmen verhindert werden kann und dass die Geschwindigkeitskontrollen aufgrund der geringen Übertretungsquote nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Ein verkehrswidriges Linksabbiegen kann mit signaltechnischen Maßnahmen nicht unterbunden werden. Eine bauliche Verhinderung des Linksabbiegens mittels Leitschwellen oder ähnlichen Elementen ist nicht möglich, da die Verkehrsbeziehungen aus dem westlichen und östlichen Grüneburgweg erhalten bleiben müssen. Es handelt sich bei dem beschriebenen Verhalten um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abzuhelfen ist.
Zu 2.: Im Dezember 2019 wurden drei Testmessungen in dem Abschnitt des Reuterwegs durchgeführt. Da von 1921 erfassten Fahrzeugen lediglich 51 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten (Übertretungsquote: 2,7 %), wurde die Örtlichkeit nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen. Die Geschwindigkeitskontrollen müssen sich auf verkehrliche Schwerpunkte konzentrieren. Die Testmessungen im Grüneburgweg (November 2019) ergaben ebenfalls eine unauffällige Übertretungsquote von 2,3 %, weshalb auch diese Straße nicht in das dauerhafte Messprogramm aufgenommen wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2020OFOF 1196/2Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2020OMOM 6757Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegDirektanregung
- 12. März 2021Sie sind hierSTST 596Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegStellungnahme
- 21. Mai 2021OFOF 47/2Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021OMOM 456Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegDirektanregung
- 17. Dezember 2021STST 2281Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegStellungnahme
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 2055Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab