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Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
100 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 beantragt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg. Die Gehwege sind zu schmal und oft zugeparkt, was die Sicherheit der Fußgänger gefährdet. Ziel ist es, die Sicherheit beim Überqueren der Straße zu erhöhen und die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann; 2. an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben; 3. auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten.

Begründung

Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in der Anregung an den Magistrat OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohnerinnen bzw. Anwohner auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIV zurück. Da, wie in Stellungnahme ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bittet der Ortsbeirat, die obigen Maßnahmen umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2020OFOF 1196/2Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Oktober 2020OMOM 6757Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegDirektanregung
  3. 12. März 2021STST 596Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke GrüneburgwegStellungnahme
  4. 21. Mai 2021OFOF 47/2Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 5. Juli 2021Sie sind hier
    OMOM 456Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg
    Direktanregung
  6. 17. Dezember 2021STST 2281Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegStellungnahme
  7. 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 2055Sichere Kreuzung Grüneburgweg/ReuterwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 6 · 01.12.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 12 · 04.07.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO I, TOP 5
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2055) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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