Campus culturae, quo vadis?
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Machbarkeitsstudie für das Zentrum der Künste abgeschlossen ist und großes Potenzial für den Kulturcampus zeigt. Es wird eine sinnvolle Verzahnung der Bauprojekte von Hochschule und Zentrum angestrebt, um Synergieeffekte zu nutzen und Baukosten zu senken.
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Neues zu Senckenberganlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.) Das Ergebnis der gemeinsam mit dem Land Hessen in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie, nämlich die mögliche Aufteilung der Baufelder von Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und Zentrum der Künste, wurde bereits im Oktober 2018 öffentlich vorgestellt. Eine vollumfängliche Veröffentlichung der Studie in allen technischen Details ist vor dem Hintergrund des vorzubereitenden gemeinsamen Architekturwettbewerbs nicht sinnvoll, solange die Rahmenbedingungen hier nicht feststehen.
Zu 2.) Leider sind dem Magistrat die Ergebnisse der vertieften Untersuchungen des Landes zum Raumprogramm der HfMDK bis heute nicht bekannt, das Ergebnis der von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie für das Zentrum der Künste liegt dem Land dagegen seit September 2019 vor. Darüber hinaus definiert der seit 2016 rechtsgültige Bebauungsplan 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte als aktuelles Planungsrecht die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Planung der beiden Kultureinrichtungen. Grundsätzlich sieht die städtebauliche Struktur des Kulturcampus, mit Ausnahme der beiden Hochhausgruppen, eine ruhige, gleichmäßige Höhenentwicklung vor, die ihren Maßstab in den bestehenden stadträumlichen Begebenheiten der straßenbegleitenden Bebauung findet. Im öffentlichen Straßenraum setzt der B-Plan umfangreiche Baumpflanzungen in zwei Baumreihen fest, wobei die verbindliche Festlegung der Baumstandorte in einem noch ausstehenden Wettbewerb zum öffentlichen Raum erfolgen wird. Festsetzungen zur Art der Nutzung, zur maximalen Gebäudehöhe und der einzuhaltenden Grundflächenzahl bestimmen im Zusammenspiel mit den Baugrenzen den planerischen Handlungsspielraum.
Zu 3.) Die im Auftrag des Dezernats für Kultur und Wissenschaft erarbeitete Machbarkeitsstudie für das Zentrum der Künste ist im Sommer letzten Jahres abgeschlossen worden und zeigt erneut das große Potential des Kulturcampus. Sie verbindet diesen Anspruch mit einem detaillierten Raumprogramm, das die Vision konkret werden lässt. Es zeigt, dass alle Akteure des Zentrums der Künste kompakt auf geringer Fläche untergebracht werden und zahlreiche Synergieeffekte erzielt werden könnten. Die Studie wurde in enger Abstimmung mit den Institutionen des Zentrums der Künste - also Frankfurt LAB, Ensemble Modern, Junge Deutsche Philharmonie, Deutsche Ensemble Akademie, Internationale Ensemble Modern Akademie, Dresden Frankfurt Dance Company - erstellt, die dem Ergebnis sehr positiv gegenüberstehen.
Zu 4.) Die Studie hat ergeben, dass das Zentrum der Künste bei komplett autark konzipierten Baukomplexen für Hochschule und Zentrum im Rahmen des Bebauungsplans nicht zu realisieren ist. Es gilt daher, eine sinnvolle Verzahnung des Zentrums der Künste mit der HfMDK zu finden, insbesondere auf dem südlichen Baufeld, das von Hochschule und Zentrum gemeinsam bebaut werden soll. Ein gemeinsamer Ideenwettbewerb verspricht eine entsprechende Lösung, räumliches Einsparpotential und eine entscheidende Senkung der Baukosten.
Zu 5.) Eine Ausweitung der Baufelder zulasten des Wohnungsbaus sieht der Magistrat nicht vor. Vielmehr soll der Kulturcampus durch die Verknüpfung von Kunst, Wissenschaft und Wohnen zu einem vielseitigen Kulturquartier entwickelt werden. Der Grundsatzbeschluss zur Wohnbaulandentwicklung § 4542 vom 22.05.2014 ("M 9/14") dient der Entwicklung von definierten Wohnbaupotentialen, die eine Aufstellung von Bebauungsplänen bedingen und prognostiziert bei der Entwicklung des Kulturcampus die Schaffung von 1200 neuen Wohneinheiten. Mit der Bebauung des Baufeldes Nord (Bebauungsplan 884 Gräfstraße / Sophienstraße) konnten mit der Wohnbebauung nördlich des Depots bereits 200 Wohneinheiten realisiert werden. Der Schwerpunkt der neuen Wohnnutzungen wird auf dem Baufeld Süd (Bebauungsplatz 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte) erst mit dem Wegzug der Universitätsnutzungen realisierbar sein. Das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm des Stadtplanungsamtes, welches die Prognosewerte aus der M 9/14 fortschreibt, weist entsprechend ein Potential von 1000 Wohneinheiten für den Kulturcampus aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. November 2019OFOF 961/2Campus culturae, quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2019OMOM 5521Campus culturae, quo vadis?Direktanregung
- 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 537Campus culturae, quo vadis?Stellungnahme
- 4. September 2020OFOF 1178/2Energie, Entropie, Synergie - Der Zugang zur nichtlinearen KulturcampusprojektierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab