Campus culturae, quo vadis?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: M 9/14 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch bezüglich der Entwicklung [sic!] des Kulturcampus der Ortsbeirat 2 gem. § 82 Abs. 3 HGO zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gehört wird. Hierzu ist 1. dem Ortsbeirat 2 die aktuelle "Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Kulturcampus Bockenheims zur Verfügung zu stellen, damit dieser auch seinen Verpflichtungen gem. § 3 Abs. 2 S. 2 GOOBR [Standorte von Kultur- und Sozialeinrichtungen...] nachkommen kann; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der bekannte Raumbedarf der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK) auch tatsächlich dargestellt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand die avisierte "detaillierte Raum- und Massenstudie" für das "Zentrum der Künste" ("ZdK") aufweist; 4. zu prüfen und zu berichten, was genau unter der in der 35. Sitzung des OBR bekannt gewordenen "Raumaufteilungen" zwischen HfMDK und "ZdK" zu verstehen ist; 5. zu prüfen und zu berichten, wie die in der 35. Sitzung des OBR bekannt gewordene Verringerung (Vorgabe lt. M 9/2014: 1.200 WE) des darzustellenden Wohnangebots zu konkretisieren ist. Begründung: Der Ortsbeirat 2 kann seine demokratisch legitimierten Aufgaben nicht erfüllen, wenn das Wesentliche vorenthalten wird. Daran ändert nun auch der inflationäre Gebrauch des Buzzwords "Synergie" nichts... Anzeichen einer Kulturhegemonie? Nachfolgendes erfährt der zuständige Ortsbeirat offenbar bestenfalls über die Medien (hier: 22. Oktober 2018). Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/plakat_a0_final.pd f
Inhalt
Antrag vom 15.11.2019, OF 961/2
Betreff: Campus culturae, quo vadis? Vorgang: M 9/14 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch bezüglich der Entwicklung [sic!] des Kulturcampus der Ortsbeirat 2 gem. § 82 Abs. 3 HGO zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gehört wird. Hierzu ist 1. dem Ortsbeirat 2 die aktuelle "Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Kulturcampus Bockenheims zur Verfügung zu stellen, damit dieser auch seinen Verpflichtungen gem. § 3 Abs. 2 S. 2 GOOBR [Standorte von Kultur- und Sozialeinrichtungen...] nachkommen kann; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der bekannte Raumbedarf der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK) auch tatsächlich dargestellt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand die avisierte "detaillierte Raum- und Massenstudie" für das "Zentrum der Künste" ("ZdK") aufweist; 4. zu prüfen und zu berichten, was genau unter der in der 35. Sitzung des OBR bekannt gewordenen "Raumaufteilungen" zwischen HfMDK und "ZdK" zu verstehen ist; 5. zu prüfen und zu berichten, wie die in der 35. Sitzung des OBR bekannt gewordene Verringerung (Vorgabe lt. M 9/2014: 1.200 WE) des darzustellenden Wohnangebots zu konkretisieren ist.
Begründung: Der Ortsbeirat 2 kann seine demokratisch legitimierten Aufgaben nicht erfüllen, wenn das Wesentliche vorenthalten wird. Daran ändert nun auch der inflationäre Gebrauch des Buzzwords "Synergie" nichts... Anzeichen einer Kulturhegemonie? Nachfolgendes erfährt der zuständige Ortsbeirat offenbar bestenfalls über die Medien (hier: 22. Oktober 2018). Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/plakat_a0_final.pd f
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. November 2019Sie sind hierOFOF 961/2Campus culturae, quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2019OMOM 5521Campus culturae, quo vadis?Direktanregung
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 537Campus culturae, quo vadis?Stellungnahme
- 4. September 2020OFOF 1178/2Energie, Entropie, Synergie - Der Zugang zur nichtlinearen KulturcampusprojektierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)