Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Campus culturae, quo vadis?

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5521 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 15.11.2019

Betreff: Campus culturae, quo vadis? Vorgang: M 9/14 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass auch bezüglich der Entwicklung (sic!) des Kulturcampus der Ortsbeirat 2 gemäß § 82 Absatz 3 HGO zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gehört wird. Hierzu wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 2 die aktuelle "Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Kulturcampus Bockenheims zur Verfügung zu stellen, damit dieser auch seinen Verpflichtungen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 GOOBR (Standorte von Kultur- und Sozialeinrichtungen...) nachkommen kann; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der bekannte Raumbedarf der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK) auch tatsächlich dargestellt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand die avisierte "detaillierte Raum- und Massenstudie" für das "Zentrum der Künste" (ZdK) aufweist; 4. zu prüfen und zu berichten, was genau unter den in der 35. Sitzung des Ortsbeirates bekannt gewordenen "Raumaufteilungen" zwischen HfMDK und ZdK zu verstehen ist; 5. zu prüfen und zu berichten, wie die in der 35. Sitzung des Ortsbeirates bekannt gewordene Verringerung (Vorgabe laut Magistratsvorlage M 9: 1.200 WE) des darzustellenden Wohnangebots zu konkretisieren ist.

Begründung: Der Ortsbeirat 2 kann seine demokratisch legitimierten Aufgaben nicht erfüllen, wenn das Wesentliche vorenthalten wird, daran ändert nun auch der inflationäre Gebrauch des Buzzwords "Synergie" nichts. Anzeichen einer Kulturhegemonie? Nachfolgendes erfährt der zuständige Ortsbeirat offenbar bestenfalls über die Medien (hier: 22. Oktober 2018). Quelle: https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/plakat_a0_final.pd f Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2019OFOF 961/2Campus culturae, quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2019Sie sind hier
    OMOM 5521Campus culturae, quo vadis?
    Direktanregung
  3. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 537Campus culturae, quo vadis?Stellungnahme
  4. 4. September 2020OFOF 1178/2Energie, Entropie, Synergie - Der Zugang zur nichtlinearen KulturcampusprojektierungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen