Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Im Hilgenfeld" (Planungsmittel)
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Im Hilgenfeld — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Anstehende Bebauung im Hilgenfeld11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 462
Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Im Hilgenfeld" (Planungsmittel) Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei der Planung für das Gebiet "Hilgenfeld" um ein Bebauungsplanverfahren und nicht um ein Verfahren als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (besonderes Städtebaurecht nach dem Baugesetzbuch) handelt. Für die Finanzierung von analytischen und planerischen Aufgaben zur Schaffung von Baurecht sind grundsätzlich Planungsmittel vorgesehenen, sofern hierfür Dritte eingeschaltet werden. Folgekosten, die sich aus der Realisierung städtebaulicher Planungen ergeben, wie z.B. der Bau und laufende Betrieb eines Mehrgenerationenzentrums, sind nicht durch o.g. Planungsmittel abgedeckt und wären daher separat in den Haushalt einzustellen. Im Zuge der aktuellen Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Gebiet "Hilgenfeld" sowie der anschließenden Erarbeitung des Bebauungsplans wird angestrebt, Räume für einen sozialen Treffpunkt planungsrechtlich zu ermöglichen. Über die Realisierbarkeit und Ausgestaltung eines Mehrgenerationenzentrums kann darüber hinaus erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, da eine Konkretisierung nur im weiteren Planungsprozess bzw. im Rahmen späterer Umsetzungsschritte erfolgen kann. Hierbei sind auch zukünftige Verhandlungen mit Eigentümern bzw. Investoren einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2014OFOF 683/10Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Hilgenfeld (Planungsmittel)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2014EAEA 61Produktbereiche: 13 Stadtplanung 18 Soziales Produktgruppen: 13.01 Stadtplanung 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Im Hilgenfeld“ (Planungsmittel)Etatanregung
- 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 462Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Im Hilgenfeld" (Planungsmittel)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab