Einrichtung Zebrastreifen
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Sindlinger Bahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386
Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Bei der benannten Örtlichkeit handelt es sich um eine nur in eine Fahrtrichtung verlaufende Anliegerstraße. Die im Einmündungsbereich in die Sindlinger Bahnstraße beidseitig markierte Sperrfläche ist der Straßenquerschnitt so verengt, dass auch bei einem gestiegenene Fußgängeraufkommen eine gefahrlose Querung gewährleistet ist. Der Magistrat sieht deshalb davon ab, hier einen Zebrastreifen zu markieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2010OFOF 1646/6Einrichtung ZebrastreifenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2010OMOM 4787Einrichtung ZebrastreifenDirektanregung
- 18. Februar 2011STST 368Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 2. März 2011Sie sind hierSTST 386Einrichtung ZebrastreifenStellungnahme
- 26. März 2015OFOF 429/12Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OMOM 4102Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 243 WochenSTST 865Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab