Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2011, ST 368
Betreff: Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark Kalbach Der Anregung wird entsprochen. Die Entfernung der vorhandenen Farbschmierereien wurde beauftragt und wird witterungsabhängig zeitnah umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010OFOF 403/12Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2010OMOM 4762Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 18. Februar 2011Sie sind hierSTST 368Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 2. März 2011STST 386Einrichtung ZebrastreifenStellungnahme
- 26. März 2015OFOF 429/12Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OMOM 4102Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 240 WochenSTST 865Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab