Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark Kalbach
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 403/12 vom 12.11.2010
Betreff: Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark Kalbach Der Magistrat wird gebeten, bei der regelmäßigen Reinigung und Pflege des Kalbacher Freizeitparks auch den anlässlich der 1200-Jahrfeier im Jahre 1979 aufgestellten Gedenkstein zu kontrollieren und, soweit erforderlich, evtl. vorhandene Farbschmierereien auf dem Gedenkstein zu entfernen. Es ist zu prüfen, ob der Gedenkstein mit einem Graffitischutz versehen werden kann, um das Eindringen von Farben in den Kalkstein zu verhindern und die Reinigung zu erleichtern. Die derzeit vorhandene Farbschmiererei ist zeitnah zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010OFOF 403/12Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2010Sie sind hierOMOM 4762Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 18. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 368Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats