Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernen
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 865
Betreff: Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernen Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat veranlasst die Graffitibeseitigung und lässt den Gedenkstein mit einem Graffitischutz versehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2011STST 368Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 2. März 2011STST 386Einrichtung ZebrastreifenStellungnahme
- 26. März 2015OFOF 429/12Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OMOM 4102Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenDirektanregung
- 19. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 226 WochenSTST 865Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab